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   BVerwG, 07.03.1966 - VII B 145.65   

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https://dejure.org/1966,1214
BVerwG, 07.03.1966 - VII B 145.65 (https://dejure.org/1966,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1966 - VII B 145.65 (https://dejure.org/1966,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1966 - VII B 145.65 (https://dejure.org/1966,1214)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 49.63

    Eignung zur Zulassung zu einer erneuten praktischen Fahrprüfung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1966 - VII B 145.65
    Vielmehr hat es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 49.63 -, Buchholz BVerwG 442.10, § 2 StVG Nr. 2) die Verwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse an Hand des wissenschaftlichen Schrifttums einer Nachprüfung unterzogen.
  • BVerwG, 09.09.1980 - 7 B 193.80

    Gutachtlich festgestellter Wegfall eines bisherigen Eignungsmangels als

    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwGE 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] [343]; Beschluß vom 7. März 1966 - BVerwG 7 B 145.65 - in VRS 30, 386 [387]).
  • BVerwG, 29.11.1974 - VII B 82.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Annahme mangelnder Eignung

    Es handelt sich hier um die in dem Gutachten erwähnten, infolge Altersabbaus bedingten Leistungsschwächen, die erst auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden deutlich erkennbar werden und auch dann die Annahme mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigen, wenn diese Mängel noch nicht zu Unfällen geführt haben (Beschluß des Senats vom 7. März 1966 - BVerwG VII B 145.65 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 22).
  • BVerwG, 16.12.1976 - 7 B 146.76

    Pflicht des Tatsachenrichters zur Einholung weiterer Gutachten bei erkennbaren

    Daß die im Gutachten festgestellten Mängel noch nicht zu Unfällen geführt haben, schließt die Annahme der mangelnden Eignung, wie der Senat wiederholt betont hat, nicht aus (vgl. Beschluß vom 7. März 1966 - BVerwG VII B 145.65 - [Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 22]; Beschluß vom 17. März 1966 - BVerwG VII B 26.66 - [Buchholz 442.16 § 3 StVZO Nr. 2]).
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